Allgemeine Geschäftsbedingungen SAN-Solutions GmbH

 

1. Gegenstand des Vertrages

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Rechtsgeschäfte der SAN-Solutions GmbH mit Ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen AGBs abweichende Bedingungen des Kunden werden von Evengine GmbH nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2. Alle Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3. Die AGBs gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4. SAN-Solutions GmbH erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Design & Grafik, Messe & Werbetechnik, Promotion & Hostess und Event- & Direktmarketing. Die detaillierten Leistungen ergeben sich immer jeweils aus den Projektverträgen, Unterlagen und Anhängen/Briefings.

 

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrages

2.1. Grundlage für die Arbeit von SAN-Solutions GmbH sind Projektverträge und/oder Auftragserteilungen. Erteilte Briefings werden schriftlich per Mail zusammengefasst und sind von dem Kunden zur Kenntnis zu nehmen. Dieses Briefing wird automatisch zum Vertragsbestandteil wenn der Kunde dem Inhalt nicht innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des Briefings widerspricht.

2.2. Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform (incl. E-Mails) hierdurch entstehen Mehrkosten die der Kunde zu tragen hat.

2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen SAN-Solutions GmbH, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung zu verzögern. Hieraus entsteht kein Schadensersatzanspruch/Gewinnminderungsanspruch.

 

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1. Der Kunde erwirbt mit vollständig geleisteter Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Leistung die Nutzungsrechte an den von SAN-Solutions GmbH gefertigten Arbeiten für die Nutzungen in Deutschland.

Nutzungen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, bedürfen der schriftlichen Genehmigung von SAN-Solutions GmbH.
Nutzungsrechte, die bei Beendigung des Vertrags noch nicht bezahlt sind, verbleiben bei SAN-Solutions GmbH.

3.2. Die im Rahmen des Auftrags erarbeiten Leistungen sind ausnahmslos als persönliche, geistige Schöpfung durch das Urhebergesetzt geschützt. Diese Regelung gilt auch wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3. SAN-Solutions GmbH darf, wenn nicht ausdrücklich schriftlich vom Kunden untersagt, die entwickelten Werbemittel und Projekte angemessen branchenüblich signieren und für die Eigenwerbung publizieren.

3.4. Die Arbeiten von SAN-Solutions GmbH dürfen weder vom Kunden noch vom Kunden beauftragter Dritter, weder im Original noch in Reproduktionen verändert werden. Bei jeder Zuwiderhandlung steht Evengine ein zusätzliches Honorar von mindestens 2,5-facher Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind mit SAN-Solutions GmbH schriftlich zu vereinbaren.

3.6. SAN-Solutions GmbH steht ein Auskunftsanspruch über die Nutzungen zu.

 

4. Vergütung

4.1. Es gilt das im Vertrag vereinbarte Honorar mit dem dort vereinbarten Zahlungsziel. Bei Überschreitung des im Vertrag angegebenen Zahlungsziels beginnt automatisch der Verzug ohne weitere Mahnung. Dies führt zu Verzugszinsen.

4.2. Erstreckt sich die Projektarbeit über einen längeren Zeitraum ist SAN-Solutions GmbH berechtigt monatliche Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen, auch wenn diese für den Kunden noch nicht nutzbar sind.

4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen durch den Kunden werden SAN-Solutions GmbH alle anfallenden Kosten durch den Kunden ersetzt und Evengine GmbH in jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

4.4. Bei einem Rücktritt vor Beginn des Auftrags berechnet SAN-Solutions GmbH folgende Stornogebühren:
25% vor Beginn der Auftragsplanung
50% vor Beginn der Projektplanung
80% bei Projektbeginn

4.5. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise verstehen sich zzgl. der aktuell gültigen gesetzlichen MwSt.

 

5. Geheimhaltungspflicht

5.1. SAN-Solutions GmbH ist verpflichtet, alle Kenntnisse, resultierend aus einem Auftrag, streng vertraulich zu behandeln.

 

6. Pflichten des Kunden

6.1. Der Kunde stellt SAN-Solutions GmbH alle benötigten Informationen und Daten unentgeltlich zur Verfügung.

6.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und Einvernehmen mit SAN-Solutions GmbH erteilen.

 

7. Gewährleistung und Haftung SAN-Solutions GmbH

7.1.Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch SAN-Solutions GmbH erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechts verstoßen. Der Kunde stellt SAN-Solutions GmbH von Ansprüchen Dritter frei.

7.2.SAN-Solutions GmbH haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. SAN-Solutions GmbH haftet auch nicht für patent-, urheber- und markenrechtlichen Schutz oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrags gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

7.3.SAN-Solutions GmbH haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden. SAN-Solutions GmbH beschränkt die Haftung auf den einmaligen Ertrag der Agentur der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt.

 

8. Verwertungsgesellschaften

8.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie z. B. die Gema abzuführen. Werden diese Auslagen von SAN-Solutions GmbH beglichen, verpflichtet sich der Kunde diese gegen Nachweis zu erstatten.

 

9. Leistung Dritter

9.1.Von SAN-Solutions GmbH eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Der Kunde verpflichtet sich diese nicht unmittelbar oder mittelbar direkt ohne SAN-Solutions GmbH in seine Projekte einzubeziehen oder diese zu beauftragen.

 

10. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

10.1. Alle von SAN-Solutions GmbH angefertigten Unterlagen und Daten verbleiben in der Agentur. Die Herausgabe kann vom Kunden nicht gefordert werden. SAN-Solutions GmbH schuldet mit der Bezahlung des Honorars die vereinbarte Leistung jedoch nicht die zu dem Ergebnis führenden Zwischenschritte, wie Entwürfe und Daten.

10.2. SAN-Solutions GmbH erarbeitet im Bereich Werbung nach bestem Wissen und Gewissen Strategien. Einen bestimmten gewerblichen Erfolg garantiert Evengine dem Kunden nicht.

 

11. Vertragsdauer

11.1. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er gilt für die im Vertrag genannte Laufzeit. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden.

11.2. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt von 11.1. unberührt.

11.3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

12. Gerichtsstand ist Paderborn

 

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine der o. g. Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späterem Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn Ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

 

Paderbor, 16.01.2018

SAN-Solutions GmbH

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